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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 24/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Verbandsgemeinde (amtlich)

Bekanntmachung

des Wahlleiters zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union in das Wählerverzeichnis

I.

Am Sonntag, dem 14. September 2025, von 8 bis 18 Uhr, findet die Wahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Rodalben

und

am Sonntag, dem 28. September 2025, von 8 bis 18 Uhr die etwaige Stichwahl der/des Bürgermeisterin/Bürgermeisters der Verbandsgemeinde Rodalben statt.

II.

Wahlberechtigte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, werden hiermit aufgefordert, ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 08. August 2025, 12 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben zu beantragen.

Der Antrag soll nach dem Muster der Anlage 1 a der Kommunalwahlordnung gestellt werden. Antragsvordrucke können Sie bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben erhalten.

Rodalben, den 04. Juni 2025
Wolfang Denzer
Bürgermeister als Wahlleiter