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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 26/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Wichtiger Hinweis

Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen entlang öffentlicher Verkehrsflächen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

liebe Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer,

aufgrund des aktuellen Vegetationswachstums wachsen Hecken, Sträucher, Bäume und Dornengewächse derzeit besonders schnell.

Grundstückseigentümer sind verpflichtet, ihre Anpflanzungen so zu pflegen und zurückzuschneiden, dass öffentliche Verkehrsflächen, Nachbargrundstücke sowie die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt werden.

Bitte achten Sie insbesondere darauf, dass:

Gehwege, Radwege sowie Feld- und Wirtschaftswege in ihrer vollen Breite sichernutzbar bleiben,

entlang von Feld- und Wirtschaftswegen mindestens 50 cm Abstand zur Wegekante freigehalten werden,

Straßenleuchten, Verkehrszeichen und Straßennamenschilder nicht verdeckt werden,

Einmündungen, Kreuzungen und Kurvenbereiche übersichtlich bleiben,

Nachbargrundstücke nicht durch überhängende Äste oder Bewuchs beeinträchtigt werden.

Darüber hinaus ist das vorgeschriebene Lichtraumprofil freizuhalten:

über Fahrbahnen mindestens 4,50 m Höhe

über Geh- und Radwegen mindestens 2,50 m Höhe

Entgegen einer häufigen Annahme sind während der Vogelschutzzeit vom 1. März bis 30. September nicht sämtliche Rückschnittarbeiten verboten. Nach § 39 Abs. 5

Bundesnaturschutzgesetz bleiben schonende Form- und Pflegeschnitte sowie Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ausdrücklich zulässig. Verboten sind lediglich radikale Rückschnitte oder das sogenannte „Auf-den-Stock-Setzen“ von Gehölzen. Vor Beginn der Arbeiten ist jedoch stets darauf zu achten, dass keine brütenden Vögel oder andere geschützte Tiere beeinträchtigt werden.

Da der Ortsgemeinde nicht in allen Fällen aktuelle Eigentümerdaten vorliegen, können Grundstückseigentümer bei Verstößen häufig nicht unmittelbar kontaktiert werden.

Festgestellte Beeinträchtigungen müssen daher gegebenenfalls an die Verbandsgemeindeverwaltung zur weiteren Bearbeitung gemeldet werden.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass bei ausbleibendem Rückschnitt ordnungsrechtliche Maßnahmen eingeleitet werden können. Nach erfolgloser Aufforderung kann die Beseitigung des Überwuchses im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Grundstückseigentümers erfolgen.

Wir bitten daher alle Eigentümer, ihrer Verpflichtung nachzukommen und erforderliche Rückschnittmaßnahmen zeitnah durchzuführen, damit unsere Straßen, Gehwege sowie Feld- und Wirtschaftswege sicher und uneingeschränkt nutzbar bleiben.

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Julius Wenzel
3. Beigeordneter
Geschäftsbereich Feld- und Wirtschaftswege
Jens Dresen
Ortsbürgermeister