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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Rechtsverordnung

über die Freigabe eines verkaufsoffenen Sonntags in den Verkaufsstellen der Stadt Rodalben am 29. November 2026.

Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LadöffnG) vom 21. November 2006 in der zurzeit gültigen Fassung wird für die Stadt Rodalben folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

Verkaufsstellen im Gebiet der Stadt Rodalben dürfen abweichend von § 3 Satz 1 Nr. 1 LadöffnG am Sonntag, den 29. November 2026, in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet werden (verkaufsoffener Sonntag).

§ 2

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in den Verkaufsstellen auszulegen oder auszuhängen.

§ 3

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft und am 31.12.2026 außer Kraft.

Rodalben, den 24.06.2026
Peter Spitzer
Bürgermeister