Titel Logo
Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 27/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Rodalben für das Haushaltsjahr 2026

Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund des § 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBI. S. 153), zuletzt geändert durch Gesetz vom 2. März 2006 (GVBI. S. 57) folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

9.507.677 Euro

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

9.921.283 Euro

der Jahresüberschuss /-fehlbetrag auf

-413.606 Euro

2. im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

8.303.752 Euro

die ordentlichen Auszahlungen auf

8.306.506  Euro

der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

-2.754 Euro

die außerordentlichen Einzahlungen auf

0 Euro

die außerordentlichen Auszahlungen auf

0 Euro

der Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen auf

0 Euro

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

2.710.100 Euro

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

4.916.800  Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

-2.206.700 Euro

der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf

2.209.454 Euro

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt für

zinslose Kredite auf

0 Euro

verzinste Kredite auf

2.300.700 Euro

zusammen auf

2.300.700  Euro

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen der Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können, wird festgesetzt auf

0,00 Euro.

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden müssen, beläuft sich auf

0,00 Euro.

§ 4 Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung

Der Höchstbetrag der Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 6.000.000,00 Euro festgesetzt.

Der Höchstbetrag der anteilig auf die Verbandsgemeinde Rodalben entfallenden Kredite zur Liquiditätssicherung wird auf 1.189.353,00 € festgesetzt.

§ 5 Kredite und Verpflichtungsermächtigungen für Sondervermögen

a) Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen

Sondervermögen Wasserwerk

750.000,00 €

Sondervermögen Kanalwerk

2.600,000,00 €

zusammen:

3.350.000,00 €

b) Kredite zur Liquiditätssicherung

Sondervermögen Wasserwerk 

1.000.000,00 €

Sondervermögen Kanalwerk

1.000.000,00 €

c) Verpflichtungsermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), werden für 2026 wie folgt festgesetzt.

6. Laufende Entgelte Wasserversorgung

1)

Von den entgeltsfähigen Kosten entfallen folgende Anteile

a) auf die Grundgebühren für Wasserzähler

5,0 v.H.

b) auf die Benutzungsgebühren

50,0 v.H.

c) auf die wiederkehrenden Beiträge

45,0 v.H.

2) Benutzungsgebühren nach dem Wasserverbrauch

je cbm Frischwasserbezug netto (ohne Mehrwertsteuer)

1,25 €

je cbm Frischwasserbezug brutto (einschl. 7 % Mwst)

1,34 €

3) Grundgebühr nach der Größe des eingebauten Wasserzählers

Zählergröße

Netto (Euro)

Brutto incl. 7% Mwst. Euro

Bis Q3=4

13,80

14,77

Bis Q3=10

27,00

28,89

Bis Q3=16

40,00

42,80

Bis Q3=25

216,00

231,12

Bis Q3=63

307,20

328,70

4) Beitragssatz wiederkehrender Beitrag

(ohne Mwst) (incl.7 % Mwst)

je qm gewichtete Grundstücksfläche

0,123 €

0,132 €

7. Laufende Entgelte Abwasserbeseitigung

1) Benutzungsgebühr für die Einleitung von Schmutzwasser 

je cbm gewichtetes Schmutzwasser einschl. Abwasserabgabe

2,60 €

2) Benutzungsgebühr für je cbm angeliefertes Abwasser aus

geschlossenen Abwassergruben einschl. Abwasserabgabe

24,00 €

3) Beitragssatz wiederkehrender Beitrag für Niederschlagswasser

je qm zulässige Abflussfläche

0,188 €

§ 7 Verbandsgemeindeumlage

Gem. § 26 Abs.1 Landesfinanzausgleichsgesetz erhebt die Verbandsgemeinde

von allen Ortsgemeinden einen Verbandsgemeindeumlagesatz in Höhe von

30 v.H.

§ 8 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres

7.453.774,76 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Vorjahres 

7.062.952,76 Euro

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitales zum 31.12. des Haushaltsjahres

6.649.346,76 Euro

§ 9 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000,00 Euro sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.

Rodalben, 16.06.2026
Peter Spitzer
Bürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme werktags, außer samstags, in der Zeit vom 06.07.2026 bis einschließlich 20.07.2026 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 210, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO (Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2.

vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf eines Jahres jedermann diese Verletzung geltend machen. Eingaben sind zu richten an die Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben.

Rodalben, 24.06.2026
Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben
Peter Spitzer
Bürgermeister