Bekanntmachung
Vollzug des BauGB; Verlängerung der Veränderungssperre gem. § 14 ff. BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Biebermühle – Teilbereich Donsieders“ gem. § 17 Abs. 1 BauGB
- Bekanntmachung gem. § 16 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Donsieders hat in seiner Sitzung am 14 Juni 2023 beschlossen, die Satzung über die Verhängung einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB für den Bereich des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Biebermühle – Teilbereich Donsieders“ vom 14. Juli 2021 gem. § 16 der Satzung i. V. m. § 17 Abs. 1 BauGB um ein Jahr zu verlängern, da das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Biebermühle – Teilbereich Donsieders“ bisher noch nicht abgeschlossen ist.
Die Satzung über die Veränderungssperre liegt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, Zimmer 111 auf unbegrenzte Zeit zur Einsichtnahme aus. Jede Person hat das Recht, während der allgemeinen Dienststunden Einsicht zu nehmen und über den Inhalt Auskunft zu verlangen. Mit der Bekanntmachung wird die Verlängerung rechtsverbindlich.
Diese Bekanntmachung wird aufgrund § 27 a VwVfG auch auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rodalben unter www.rodalben.de/vg_rodalben/Ortsgemeinden/Donsieders/Satzungen/ veröffentlicht.