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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 28/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Rechtsverordnung

über die Freigabe der verkaufsoffenen Sonntage in den Verkaufsstellen der Stadt Rodalben am 14. September 2025 sowie am 30. November 2025.

Aufgrund des § 10 des Ladenöffnungsgesetzes Rheinland-Pfalz (LadöffnG) vom 21.11.2006 in der zurzeit gültigen Fassung wird für die Stadt Rodalben folgende Rechtsverordnung erlassen:

§ 1

An folgenden Sonntagen dürfen Verkaufsstellen im Gebiet der Stadt Rodalben abweichend von § 3 Satz 1 Nr. 1 LadöffnG in der Zeit von 13.00 bis 18.00 Uhr geöffnet werden (verkaufsoffene Sonntage):

14. September 2025

30. November 2025

§ 2

Ein Abdruck dieser Verordnung ist an geeigneter Stelle in den Verkaufsstellen auszulegen oder auszuhängen.

§ 3

Diese Rechtsverordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft und am 31.12.2025 außer Kraft.

Rodalben, den 04.07.2025
Wolfgang Denzer
Bürgermeister