Die Bewerbungsfrist läuft bis 28. Juli 2025.
Zur Verbandsgemeinde Rodalben gehören die Ortsgemeinde Clausen, die Ortsgemeinde Donsieders, die Ortsgemeinde Leimen, die Ortsgemeinde Merzalben, die Ortsgemeinde Münchweiler an der Rodalb und die Stadt Rodalben mit zusammen rund 14.600 Einwohnern. Sitz der Verbandsgemeindeverwaltung ist die Stadt Rodalben.
Die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 14. September 2025 von den Bürgerinnen und Bürgern der Verbandsgemeinde Rodalben nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer von acht Jahren gewählt (Urwahl). Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Erhält keine Bewerberin bzw. kein Bewerber diese Mehrheit, so findet am Sonntag, dem 28. September 2025 eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen bzw. Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin bzw. zum Bürgermeister ist jede bzw. jeder Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder jede bzw. jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, die bzw. der am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 Kommunalwahlgesetz Rheinland-Pfalz ausgeschlossen ist sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie bzw. er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur hauptamtlichen Bürgermeisterin bzw. zum hauptamtlichen Bürgermeister kann nicht gewählt werden, wer am Tag der Wahl das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Neben der beamtenrechtlichen Bewerbung ist zur Teilnahme an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlages als Einzelbewerberin bzw. Einzelbewerber oder durch eine Partei bzw. Wählergruppe erforderlich. Das Verfahren richtet sich nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes Rheinland-Pfalz. Die Frist zur Einreichung eines Wahlvorschlages läuft am 48. Tag vor der Urwahl (28. Juli 2025, 18.00 Uhr - Ausschlussfrist) ab. Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl (07. Juli 2025) im Bekanntmachungsorgan der Verbandsgemeinde Rodalben ("Blick ins Gräfensteiner Land") veröffentlicht. Weitere Informationen werden auf der Homepage der Verbandsgemeinde Rodalben (www.rodalben.de) zur Verfügung gestellt.
Die hauptamtliche Bürgermeisterin bzw. der hauptamtliche Bürgermeister wird nach der Wahl in ein Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre und endet am 31. Dezember 2033. Die Besoldung richtet sich nach den Bestimmungen der Landesverordnung über die Besoldung und Dienstaufwands-entschädigung der hauptamtlichen Wahlbeamten auf Zeit des Landes Rheinland-Pfalz und erfolgt nach Besoldungsgruppe A 16/B 2. Zur Abgeltung des besonderen persönlichen Aufwandes wird daneben eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt. Es wäre zu begrüßen, wenn die gewählte Bürgermeisterin bzw. der gewählte Bürgermeister einen Wohnsitz in der Verbandsgemeinde Rodalben nimmt. Mit der Bewerbung kann gleichzeitig das Einverständnis erklärt werden, dass den Parteien bzw. Wählergruppen des Verbandsgemeinderates Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gegeben wird. Ein solches Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien bzw. Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf die ordnungsgemäße Bewerbung und das weitere Verfahren keinen Einfluss.
Bewerbungen mit den üblichen Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Führungszeugnis, usw.) werden in verschlossenem Umschlag erbeten bis
spätestens 28. Juli 2025 - 18.00 Uhr (Ausschlussfrist) an:
Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben
Bürgermeisterwahl
Am Rathaus 9
66976 Rodalben