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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 29/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben weist gemäß der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Leimen auf den Ablauf der Ruhezeiten bzw. Nutzungszeiten von Grabstätten als auch auf Grabstätten ohne Angabe von Nutzungsberechtigten auf den Friedhof in Leimen hin:

Grabfeld/Grabnummer

Verstorbene

Ende Nutzungsrecht

G / 35Friedhof Leimen

Reber Lydia

Elisabetha

geb. Metzger

Reber Rudolf

2025

Der Nutzungsberechtigte oder dessen Rechtsnachfolger wird hiermit aufgefordert sich bis zum 30.10.2026 bei der Friedhofsverwaltung Rodalben (06331/234-155) zu melden. Sollte keine Rückmeldung erfolgen, wird die Grabstätte im Rahmen einer Ersatzvornahme, durch die Friedhofsverwaltung eingeebnet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur Niederschrift erhoben werden.

Ortsgemeinde Leimen

Verbandsgemeinde Rodalben

gez.

gez.

Alexander Frey

Peter Spitzer

Ortsbürgermeister

Bürgermeister