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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 30/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben weist gemäß der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Donsieders sowohl auf den Ablauf der Ruhezeiten bzw. Nutzungszeiten von Grabstätten als auch auf Grabstätten ohne Angabe von Nutzungsberechtigten auf dem Friedhof in Donsieders hin:

C / 6

Weber Hilda

geb. Kettenring

Weber Adolf

2013

C / 80

Burkhard Maria

Daniel Katharina

geb. Burkhard

2017

Der Nutzungsberechtigte oder dessen Rechtsnachfolger wird hiermit aufgefordert sich bis zum 24.10.2026 bei der Friedhofsverwaltung Rodalben (06331/234-155) zu melden. Sollte keine Rückmeldung erfolgen, wird die Grabstätte im Rahmen einer Ersatzvornahme, durch die Friedhofsverwaltung eingeebnet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur Niederschrift erhoben werden.

Ortsgemeinde Donsieders  —  Verbandsgemeinde Rodalben
gez. Rainer Peifer  —  gez. Peter Spitzer
Ortsbürgermeister —  Bürgermeister