- Verkehrsregelung und Sicherheitsbestimmungen -
Am kommenden Wochenende findet auf dem Dorfplatz von Donsieders wieder das schon traditionelle „Heimatfest“ statt. Anlässlich dieser Veranstaltung werden in der Zeit vom 12.08.2022 bis einschließlich 15.08.2022 die Hauptstraße in ihrer gesamten Länge sowie die Burgalber Straße von der Hauptstraße bis zur Einmündung Biebermühler Straße für den Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Die innerörtliche Umleitung wird ausgeschildert. Am Montag, 15.08.2022, werden die Haupt- und die Burgalber Straße wieder für den Durchgangsverkehr freigegeben. Die Vollsperrung wird an diesem Tag nur noch für den Teilbereich der Hauptstraße von der Einmündung Burgalber Straße bis zur Einmündung Triftstraße aufrechterhalten.
Die Bevölkerung wird darum gebeten, beim Abstellen ihrer Fahrzeuge die bestehenden Haltverbote sowie die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung unbedingt zu beachten, da ansonsten Verwarnungen ausgesprochen bzw. zur Aufrechterhaltung der Rettungswege ggf. sogar Fahrzeuge abgeschleppt werden müssen.
Konzessionierte Standbetreiber sollten wissen, dass nach dem Gaststätten- und Jugendschutzgesetz kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren bzw. erkennbar Betrunkene ausgegeben werden darf. Die Abgabe von Branntwein bzw. branntweinhaltigen Getränken an Minderjährige ist grundsätzlich untersagt. Auch eine Abgabe an Volljährige, die die Getränke dann unmittelbar an ihre minderjährigen Freunde weitergeben, ist nicht erlaubt. Beim Zweifel über das Alter einer Person ist stets die Vorlage eines gültigen Personalausweises zu verlangen. Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern geahndet werden können. In diesem Zusammenhang werden die Bürger von Donsieders, die Standbetreiber und auch die vielen Gäste von außerhalb darum gebeten, schon in ihrem eigenen Interesse auf übermäßigen Alkoholkonsum zu verzichten und stattdessen nüchtern, gut gelaunt und friedlich gemeinsam zu feiern. Eltern ist dringend zu empfehlen, rechtzeitig mit ihren heranwachsenden Kindern über die Thematik zu sprechen, sie auf die Gefahren übermäßigen Alkoholkonsums und die möglichen Folgen hinweisen und selbst mit gutem Beispiel vorangehen.
Bei dieser Gelegenheit weist die Verbandsgemeinde Rodalben als örtliche Ordnungsbehörde auch darauf hin, dass der Ausschank von Getränken sowie die Ausgabe von Speisen bei dieser Veranstaltung freitags und samstags jeweils um 1.30 Uhr, sonntags um 0.00 Uhr und montags bereits um 22.00 Uhr enden. Musikdarbietungen dürfen freitags und samstags bis längstens 1.00 Uhr, sonntags bis 0.00 Uhr und montags bis 22.00 Uhr erfolgen.