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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 31/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben weist gemäß der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Clausen auf den Ablauf der Ruhezeiten bzw. Nutzungszeiten von Grabstätten als auch auf Grabstätten ohne Angabe von Nutzungsberechtigten auf den Friedhof in Clausen hin:

Grabfeld/Grabnummer

Verstorbene

Ende Nutzungsrecht

12 / 3 / 28 Friedhof Clausen

Stilb Eugen

Stilb Amalia geb. Wadle

2025

Der Nutzungsberechtigte oder dessen Rechtsnachfolger wird hiermit aufgefordert sich bis zum 30.10.2026 bei der Friedhofsverwaltung Rodalben (06331/234-155) zu melden. Sollte keine Rückmeldung erfolgen, wird die Grabstätte im Rahmen einer Ersatzvornahme, durch die Friedhofsverwaltung eingeebnet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur Niederschrift erhoben werden.

Ortsgemeinde Clausen

Verbandsgemeinde Rodalben

gez.

gez.

Jens Dresen

Peter Spitzer

Ortsbürgermeister 

Bürgermeister