Die Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben weist gemäß der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Leimen auf den Ablauf der Ruhezeiten bzw. Nutzungszeiten von Grabstätten als auch auf Grabstätten ohne Angabe von Nutzungsberechtigten auf den Friedhof in Leimen hin:
| Grabfeld/Grabnummer | Verstorbene | Ende Nutzungsrecht |
| G / 35 Friedhof Leimen | Reber Lydia Elisabetha geb. Metzger Reber Rudolf | 2025 |
Der Nutzungsberechtigte oder dessen Rechtsnachfolger wird hiermit aufgefordert sich bis zum 30.10.2026 bei der Friedhofsverwaltung Rodalben (06331/234-155) zu melden. Sollte keine Rückmeldung erfolgen, wird die Grabstätte im Rahmen einer Ersatzvornahme, durch die Friedhofsverwaltung eingeebnet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur Niederschrift erhoben werden.