Am kommenden Wochenende findet im Wald an der L496, gegenüber dem ehemaligen Forthaus bei Leimen/Pfalz, wieder das schon traditionelle „Waldheimatfest“ statt. Aus diesem Anlass wird auf der L496 in diesem Bereich in der Zeit von Samstag, 12.08.2023, 16.00 Uhr, bis einschließlich Sonntag, 13.08.2023, 20.00 Uhr, die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h beschränkt. Alle Verkehrsteilnehmer werden gebeten, äußerst vorsichtig zu fahren und auf Fußgänger, die die Straße überqueren, um zu ihren Fahrzeugen zu gelangen bzw. zurück nach Leimen/Pfalz laufen, zu achten.
Die Bevölkerung wird darum gebeten, beim Abstellen ihrer Fahrzeuge die bestehenden Haltverbote sowie die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung unbedingt zu beachten, da ansonsten Verwarnungen ausgesprochen bzw. zur Aufrechterhaltung der Rettungswege ggf. sogar Fahrzeuge abgeschleppt werden müssen.
Konzessionierte Standbetreiber sollten wissen, dass nach dem Gaststätten- und Jugendschutzgesetz kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren bzw. erkennbar Betrunkene ausgegeben werden darf. Die Abgabe von Branntwein bzw. branntweinhaltigen Getränken an Minderjährige ist grundsätzlich untersagt. Auch eine Abgabe an Volljährige, die die Getränke dann unmittelbar an ihre minderjährigen Freunde weitergeben, ist nicht erlaubt. Beim Zweifel über das Alter einer Person ist stets die Vorlage eines gültigen Personalausweises zu verlangen. Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern geahndet werden können. In diesem Zusammenhang werden die Bürger von Leimen/Pfalz, die Standbetreiber und auch die vielen Gäste von außerhalb darum gebeten, schon in ihrem eigenen Interesse auf übermäßigen Alkoholkonsum zu verzichten und stattdessen nüchtern, gut gelaunt und friedlich gemeinsam zu feiern. Eltern ist dringend zu empfehlen, rechtzeitig mit ihren heranwachsenden Kindern über die Thematik zu sprechen, sie auf die Gefahren übermäßigen Alkoholkonsums und die möglichen Folgen hinweisen und selbst mit gutem Beispiel vorangehen.
Bei dieser Gelegenheit weist die Verbandsgemeinde Rodalben als zuständige Ordnungsbehörde auch darauf hin, dass der Ausschank von Getränken sowie die Ausgabe von Speisen bei dieser Veranstaltung samstags um 1.30 Uhr und sonntags spätestens um 21.00 Uhr enden. Musikdarbietungen dürfen samstags bis längstens 1.00 Uhr und sonntags bis 20.00 Uhr erfolgen.