Clausen. Die Ortsgemeinde weist alle Hundehalterinnen und Hundehalter darauf hin, dass jeder Hund in der Verbandsgemeindeverwaltung offiziell angemeldet werden muss. Mit der Anmeldung wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die am Halsband des Hundes gut sichtbar mitzuführen ist.
Hunde, die keine Steuermarke tragen oder nicht angemeldet sind, stellen eine Ordnungswidrigkeit dar, die entsprechend vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Rodalben geahndet werden kann.
Wir bitten daher alle Hundehalterinnen und Hundehalter, den ordnungsgemäßen Nachweis zeitnah zu erbringen. Die Anmeldung erfolgt direkt bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, wo auch die entsprechende Hundemarke erhältlich ist.
Mit einer rechtzeitigen Anmeldung helfen Sie mit, Verwaltung und Kontrolle fair und transparent zu gestalten - im Sinne aller Bürgerinnen und Bürger.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.