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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 32/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Öffentliche Bekanntmachung

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz  —  Wiesbaden, 09. Juli 2026

und Dienstleistungen der Bundeswehr

Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden

-Schutzbereichbehörde-

I. Feststellungsbescheid

Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung

Mit Anordnung vom 16. Januar 2020, BMVg IUD I 6 - Anordnung-Nr.: IV/179/GE wurde ein Gebiet in den Verbandsgemeinden Rodalben und Hauenstein, Landkreis Südwestpfalz, Bundesland Rheinland-Pfalz, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Langerkopf erklärt.

Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 u. 3 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBL I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBL I, 2015, S. 706), wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung noch vorliegen.

II. Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz

und Dienstleistungen der Bundeswehr

Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden

-Schutzbereichbehörde-

Moltkering 9

65189 Wiesbaden

erhoben werden.

III. Hinweise

Der Feststellungsbescheid der Aufrechterhaltung des Schutzbereichs kann beim

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz

und Dienstleistungen der Bundeswehr

Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden

-Schutzbereichbehörde-

Moltkering 9

65189 Wiesbaden

beim

Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Zweibrücken

22er Straße 25

66482 Zweibrücken

sowie der

Verbandsgemeinde Hauenstein

Schulstraße 4

76846 Hauenstein

oder der

Verbandsgemeinde Rodalben

Am Rathaus 9

66976 Rodalben

eingesehen werden.

Die Unterlagen sind den Beteiligten nur bekanntzugeben, soweit sie von dieser Anordnung betroffen sind (§ 2 Abs. 1 Schutzbereichgesetz).

Im Auftrag
Priedigkeit