Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz — Wiesbaden, 09. Juli 2026
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden
-Schutzbereichbehörde-
Aufrechterhaltung einer Schutzbereichanordnung
Mit Anordnung vom 16. Januar 2020, BMVg IUD I 6 - Anordnung-Nr.: IV/179/GE wurde ein Gebiet in den Verbandsgemeinden Rodalben und Hauenstein, Landkreis Südwestpfalz, Bundesland Rheinland-Pfalz, zum Schutzbereich für die Verteidigungsanlage Langerkopf erklärt.
Aufgrund des § 2 Abs. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 2 u. 3 des Gesetzes über die Beschränkung von Grundeigentum für die militärische Verteidigung (Schutzbereichgesetz) vom 7. Dezember 1956 (BGBL I, S. 899), zuletzt geändert durch Art. 11 des Gesetzes zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr (BGBL I, 2015, S. 706), wird festgestellt, dass die Voraussetzungen der Anordnung noch vorliegen.
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden
-Schutzbereichbehörde-
Moltkering 9
65189 Wiesbaden
erhoben werden.
Der Feststellungsbescheid der Aufrechterhaltung des Schutzbereichs kann beim
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz
und Dienstleistungen der Bundeswehr
Kompetenzzentrum Baumanagement Wiesbaden
-Schutzbereichbehörde-
Moltkering 9
65189 Wiesbaden
beim
Bundeswehr-Dienstleistungszentrum Zweibrücken
22er Straße 25
66482 Zweibrücken
sowie der
Verbandsgemeinde Hauenstein
Schulstraße 4
76846 Hauenstein
oder der
Verbandsgemeinde Rodalben
Am Rathaus 9
66976 Rodalben
eingesehen werden.
Die Unterlagen sind den Beteiligten nur bekanntzugeben, soweit sie von dieser Anordnung betroffen sind (§ 2 Abs. 1 Schutzbereichgesetz).