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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 33/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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„Grünesputschefest“ vom 16. bis 18.08.2024 in Rodalben

- Verkehrsregelung und Sicherheitsbestimmungen -

Am Wochenende vom 16.08.2024 bis 18.08.2024 findet in Rodalben wieder das schon traditionelle „Grünesputschefest“ statt. Im Zuge dieser Veranstaltung werden in der Zeit von Freitag, 16.08.2024, bis einschließlich Montag, 19.08.2024, Teile der Innenstadt (Hauptstraße zwischen den Einmündungen Pfarrstraße von der Poststraße bis zur Dr.Johann-Peter-Frank-Straße; Kirchstraße von der Hauptstraße bis zur Pfarrstraße; Pfarrstraße von der Hauptstraße bis zur Dr.Johann-Peter-Frank-Straße; Marienbrücke) für den gesamten Fahrzeugverkehr voll gesperrt. Die Umleitung erfolgt aus östlicher Richtung über die Straße am Spiegelbrunnen, Bahnhof- und Dr.Johann-Peter-Frank-Straße und aus westlicher Richtung über die Dr.Johann-Peter-Frank-Straße, die Bahnhofstraße und die Straße Am Spiegelbrunnen. Die Bevölkerung wird darum gebeten, die an den Umleitungsstrecken angeordneten Haltverbote unbedingt zu beachten, da ansonsten zur Aufrechterhaltung der Rettungswege ggf. Fahrzeuge abgeschleppt werden müssen. Des Weiteren wird ab 12.08.2024 ein eingeschränktes Halteverbot für eine Zone im gesamten gesperrten Bereich angeordnet.

Wie in den vergangenen Jahren hat die Verbandsgemeinde Rodalben als zuständige Ordnungsverwaltung auch 2024 wieder das Mitführen und den Konsum alkoholischer Getränke im Umfeld des „Grünesputschefestes“ in Rodalben verboten. Des Weiteren ist das offene Mitführen und die Benutzung von Glasbehältnissen außerhalb von geschlossenen Räumen in den oben genannten Bereichen ebenfalls untersagt. Es ist untersagt Cannabis öffentlich zu konsumieren. Das Verbot bezieht sich auf die Hauptstraße zwischen den Einmündungen der Straßen Am Spiegelbrunnen und Mühlstraße, die Kirchbergstraße zwischen den Einmündungen Hauptstraße und Prinzregentenstraße, die Bahnhofstraße zwischen den Einmündungen Am Spiegelbrunnen und Dr.-Johann-Peter-Frank-Straße, die Schulstraße zwischen den Einmündungen Kirchbergstraße und Schillerstraße, die Dr.-Johann-Peter-Frank-Straße, die Schillerstraße, die Pfarrstraße, die Poststraße, die Marienbrücke, die Dr.-Lederer-Straße, die Kirchstraße, die Straße Am Spiegelbrunnen und den Marienplatz und gilt in der Zeit vom 16.08.2024, 15.00 Uhr, bis einschließlich 18.08.2024, 24.00 Uhr. Verstöße gegen diese Allgemeinverfügung werden mit einem Bußgeld in Höhe von 100,00 € geahndet. Mit dem Verbot soll der übermäßige Alkoholgenuss meist jugendlicher Gäste, die ihre Getränke selbst mitbringen und im Umfeld des Festes trinken, unterbunden werden. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass es immer wieder zu gewalttätigen Auseinandersetzungen und zu Vandalismusschäden kommt, wenn übermäßiger Alkoholgenuss im Spiel ist. Aufgrund der vor beschriebenen negativen Erfahrungen mit den Folgen übermäßigen Alkoholkonsums ist dieses Jahr ein gemeinsamer Einsatz von Ordnungsamt, Security und Polizei geplant, im Rahmen dessen auch Kontrollen durchgeführt werden. Bei Vandalismus bzw. gewaltbereitem Verhalten Einzelner ist ein hartes Durchgreifen vorgesehen. Platzverweise und Strafverfahren sind dann die Folge. Ordnungsverwaltung und Polizei weisen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch das Mitführen von Waffen jeglicher Art wie beispielsweise Schreckschusspistolen, Messern o. ä. verboten ist. Verstöße hiergegen werden unmittelbar zur Anzeige gebracht.

Konzessionierte Standbetreiber sollten darüber hinaus wissen, dass nach dem Gaststätten- sowie dem Jugendschutzgesetz kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren bzw. erkennbar Betrunkene ausgegeben werden darf. Die Abgabe von Branntwein bzw. branntweinhaltigen Getränken an Minderjährige ist grundsätzlich untersagt. Das gleiche Verbot gilt auch für die Fälle, in denen Erwachsene oder ältere Jugendliche den Alkohol kaufen und unmittelbar an Jüngere weitergeben. Verstöße gegen diese Vorschriften stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit hohen Bußgeldern geahndet werden können.

An die Wirte der ortsansässigen Gaststätten wird dringend appelliert, die ihnen bereits bekannten Vorschriften des Jugendschutz-, Gaststätten-, Nichtraucherschutz- und Landesimmissionsschutzgesetzes unbedingt einzuhalten. Offenkundig Betrunkenen und Jugendlichen unter 16 Jahren darf keinesfalls Alkohol ausgehändigt werden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass die räumlichen Kapazitäten der Gasträume nicht überschritten und die notwendigen Fluchtwege freigehalten werden. Verlagerungen der Feierlichkeiten auf die Straße sind grundsätzlich zu unterbinden. Zu empfehlen ist hier der Einsatz privater Sicherheitskräfte, um all diese Aspekte besser einhalten und durchsetzen zu können.

Weiterhin werden die Bürgerinnen und Bürger von Rodalben, die Standbetreiber und auch die vielen Gäste von außerhalb darum gebeten, schon in ihrem eigenen Interesse auf übermäßigen Alkoholkonsum zu verzichten und stattdessen nüchtern, gut gelaunt und friedlich gemeinsam zu feiern. Eltern ist unbedingt zu empfehlen, rechtzeitig mit ihren heranwachsenden Kindern über die Thematik zu sprechen, sie auf die Gefahren übermäßigen Alkoholkonsums und die möglichen Folgen hinweisen und selbst mit gutem Beispiel vorangehen.

Letztendlich weist die Verbandsgemeinde Rodalben als örtliche Ordnungsbehörde auch noch darauf hin, dass an den beiden Festtagen (Freitag/Samstag) des „Grünesputschefestes“ der Ausschank von Getränken sowie die Ausgabe von Speisen spätestens um 1.30 Uhr beendet werden. Musikdarbietungen dürfen jeweils bis längstens 1.00 Uhr erfolgen. Alle Stände müssen bis spätestens 2.00 Uhr geschlossen werden.