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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 34/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung

Vollzug des BauGB;

19. Änderung des Bebauungsplanes „Hintere Heide“ der Stadt Rodalben für den Bereich des Flurstücks Nr. 1027/122 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

- Öffentliche Auslegung gem. § 13 und § 3 Abs. 2 BauGB

Der Stadtrat Rodalben hat in seiner Sitzung am 18. Juli 2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Hintere Heide“ der Stadt Rodalben für den Bereich des Flurstücks Nr. 1027/122 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern.

Gegenstand der Änderung ist die Ausweisung einer „Fläche für die Errichtung eines Carports“ ohne den vorgeschriebenen Stauraum von 5 m im Nordosten des Grundstücks. Die Dachneigung für Garagen, Carports und Nebengebäude wird auf 0° - 40° festgesetzt.

Die sonstigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Hintere Heide“ der Stadt Rodalben sowie die Änderungspläne hierzu bleiben von dieser Änderung unberührt.

Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB kann gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB abgesehen werden. Stattdessen werden entsprechend § 13 Abs. 2 Ziffern 2 und 3 BauGB die betroffenen Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt. Beide Beteiligungen werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich durchgeführt.

Da es sich hier um das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB handelt, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Der Entwurf des Änderungsplanes zum Bebauungsplan „Hintere Heide“ einschließlich Begründung liegt in der Zeit

vom 02. September 2022 bis einschließlich 04. Oktober 2022

im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben,

Am Rathaus 9, Zimmer 111,

während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Montag, Dienstag und Donnerstag:

8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Mittwoch und Freitag:

8.30 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag:

16.00 Uhr - 18.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, die vollständigen Planunterlagen einzusehen und Stellungnahmen dazu abzugeben.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auch online verfügbar und können im Zeitraum der Offenlage auf der Internetseite www.rodalben.de unter der Rubrik: Aktuelles/Baurechtliches eingesehen werden.

Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.

Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Mit der Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme wird einer Veröffentlichung im Sinne von Artikel 6 Abs. 1a DSGVO zugestimmt. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.

Der Geltungsbereich der vorliegenden Bebauungsplanänderung umfasst den Bereich des Flurstücks Nr. 1027/122 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hintere Heide“ der Stadt Rodalben.

Die genauen Grenzen ergeben sich aus der nachfolgenden Planzeichnung.

Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben
In Vertretung
Timo Bäuerle, 1. Beigeordneter