Mitteilung über das Ergebnis der unvermuteten überörtlichen Prüfung der Kasse (Zahlungsabwicklung) der Verbandsgemeinde Rodalben.
Aufgrund § 110 Abs. 5 GemO i.V.m. § 111 Abs. 1 LHO, § 14 RHG und Nr. 4 Abs. 1 Buchstabe b der Verwaltungsvorschrift zu 3 14 RHG hat das Rechnungs- und Gemeindeprüfungsamt der Kreisverwaltung Südwestpfalz bei der Verbandsgemeinde Rodalben ein unvermutete überörtliche Kassenprüfungen durchgeführt. Die Prüfungsmitteilungen können in der Zeit vom 24.08.2026 bis 04.09.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Verwaltungsgebäude der Verbandsgemeinde Rodalben, Am Rathaus 9, 66978 Rodalben, in Zimmer 7, eingesehen werden.