Dienstort Kusel
Bahnhofstraße 59, 66869 Kusel
Der Beschluss über das vereinfachte Umlegungsverfahren „Hauptstraße“ in der Stadt Rodalben ist am 23. August 2022 unanfechtbar geworden.
Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils gültigen Fassung der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehe-nen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.
Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.
Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch kann
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungs- und Katasteramt West-pfalz, Dienstort Kusel, Bahnhofstraße 59 in 66869 Kusel oder |
| 2. | durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an: vermka.wpf@poststelle.rlp.de |
erhoben werden.