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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 35/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Freischneiden und Rasenmähen:

Diese Regeln gelten!

Leider vermehren sich in letzter Zeit die Beschwerden über Lärmbelästigungen zu Unzeiten, u. a. von Freischneidern, Rasenmähern oder Laubbläsern. Ein verantwortungsvolles Handeln trägt wesentlich zu einem respektvollen und harmonischen Miteinander in der Nachbarschaft bei. Daher möchten wir die Gelegenheit nutzen, die Bürgerinnen und Bürger der Verbandsgemeinde Rodalben über die derzeit gültigen Bestimmungen zu informieren.

Grundlagen sind das Landesimmissionsschutzgesetz (LImSchG), sowie die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV). Demnach gelten grundsätzlich nachfolgende Zeiten:

Werktägliche Betriebszeit

  • 07:00 - 13:00 Uhr und 15:00 - 20:00 Uhr

Ruhezeiten

  • 13:00 - 15:00 Uhr
  • 20:00 - 07:00 Uhr

Für lärmintensive Maschinen und Geräte (z. B. Freischneider, Grastrimmer/Graskantenschneider, Laubbläser und Laubsammler) gelten zusätzlich über die allgemeinen Zeiten hinaus besondere Ruhezeiten:

  • 07:00 - 09:00 Uhr
  • 17:00 - 20:00 Uhr

Eine Besonderheit stellt der Betrieb im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge oder bei gewerblicher Nutzung dar. Hier ist der Betrieb mit Ausnahme von lärmintensiven Maschinen und Geräten werktäglich auch in der Zeit von 13:00- 15:00 Uhr gestattet.

An Sonn- und Feiertagen ist der Betrieb von Maschinen und Geräten untersagt!

Bei Störungen empfiehlt es sich, auch im Sinne einer guten Nachbarschaft, zunächst das persönliche Gespräch mit den Verursachern zu suchen. In vielen Fällen lassen sich auf diesem Weg Missverständnisse und Konflikte unkompliziert und einvernehmlich lösen. Sollten die Gespräche widererwartend keine Verbesserung der Situation herbeiführen, besteht grundsätzlich die Möglichkeit die Ordnungsbehörde zu informieren. Verstöße gegen das LImSchG stellen eine Ordnungswidrigkeit dar und können mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Bei Fragen steht Ihnen die Ordnungsbehörde unter ordnungsamt@rodalben.de und unter der Telefonnummer 06331/234-126 oder -125 zur Verfügung.