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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 35/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Haushaltssatzung Merzalben 2025

Haushaltssatzung

der Gemeinde Merzalben
für das Haushaltsjahr
2025

Der Gemeinderat der Gemeinde Merzalben hat auf Grund der §§ 95 ff. Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden

1.

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf

1.807.790,00 €

Jahresüberschuss / Jahresfehlbetrag

-107.660,00 €

2.

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen auf

1.643.820,00 €

die ordentlichen Auszahlungen auf

1.716.885,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

-73.065,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf

7.200,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf

240.000,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

-232.800,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

305.865,00 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur

Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen

erforderlich ist, wird festgesetzt für:

- zinslose Kredite auf

0,00 €

- verzinste Kredite auf

0,00 €

zusammen auf:

0,00 €

§ 3 Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse  —  0,00 €

(Verbandsgemeindekasse) wird festgesetzt auf :

§ 4 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Der Gesamtbetrag der Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die in künftigen Haushaltsjahren zu Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Verpflichtungsermächtigungen) führen können,

wird festgesetzt auf:  — 0,00 €

Die Summe der Verpflichtungsermächtigungen, für die in den künftigen Haushaltsjahren voraussichtlich Investitionskredite aufgenommen werden

müssen,

beläuft sich auf: —  0,00 €

§ 5 Steuersätze

§ 6 Gebühren und Beiträge

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995 (GVBl. S. 175), werden für dieses Jahr wie folgt festgesetzt:

§ 7 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorvorjahres (vorläufig)

2.880.891,18 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Vorjahres

2.713.241,18 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals zum 31.12. des Haushaltsjahres

2.605.581,18 €

§ 8 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 2.000,00 Euro netto sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln

darzustellen.

Merzalben, 22.08.2025

Michael Köhler
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme werktags, außer samstags, in der Zeit vom 01.09.2025 bis einschließlich 15.09.2025 während der Dienstzeiten bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 120, öffentlich aus.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO (Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt nicht, wenn

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind oder

2. vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf eines Jahres jedermann diese Verletzung geltend machen. Eingaben sind zu richten an die Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben.

Rodalben 22.08.2025

Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben