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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 36/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz Dienstort Kusel

Bahnhofstraße 59, 66869 Kusel

Bekanntmachung

Der Beschluss über das vereinfachte Umlegungsverfahren „Hauptstraße“ in der Stadt Rodalben ist am 23. August 2022 unanfechtbar geworden.

Mit dieser Bekanntmachung wird gemäß § 83 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der jeweils gültigen Fassung der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümer in den Besitz der zugeteilten Grundstücke oder Grundstücksteile ein.

Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Die Monatsfrist beginnt zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung. Der Widerspruch kann

1.

schriftlich oder zur Niederschrift beim Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz, Dienstort Kusel, Bahnhofstraße 59 in 66869 Kusel oder

2.

durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur1 an: vermka.wpf@poststelle.rlp.de

erhoben werden.

Kusel, den 24. August 2022
Im Auftrag gez. Sabine Sefrin

Hinweis:

Die Veröffentlichung kann ebenfalls auf der Internetseite des Vermessungs- und Katasteramtes Westpfalz - https://vermka-westpfalz.rlp.de - eingesehen werden.

1 vgl. Artikel 3 Nr. 12 der Verordnung (EU) Nummer 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG (ABl. EU Nr. L 257 S. 73).