Aufgrund des § 5 Nr. 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Merzalben werden hiermit die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Merzalben zur Versammlung am Donnerstag, 26.09.2024, 19:00 Uhr, Gaststätte „Tennisclub Merzalben", In den Spitzengärten, 66978 Merzalben eingeladen.
| Tagesordnung: | |
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers |
| 2. | Beschluss über die Verwendung des Reinertrages des Jagdjahres 2023/2024 |
| 3. | Jahresrechnung 2023/2024 und Kassenbericht |
| 4. | Bericht des Kassenprüfers |
| 5. | Entlastung der Vorstandschaft für den Zeitraum 01.04.2023 bis 31.03.2024 |
| 6. | Zuschussantrag |
| 7. | Haushaltsplan 2024/2025 und 2025/2026 |
| 8. | Neuwahlen zum 01.04.2025 |
| 9. | Verschiedenes |
Stimmberechtigt sind alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen, d.h. alle Eigentümer von Grundstücken im Bereich der Jagdgenossenschaft, mit Ausnahme der Grundstückseigentümer, auf deren Grundstücke die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf. Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen müssen zudem im Grundflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft eingetragen sein.
Das Grundflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Merzalben liegt vom 06.09.2024 – 20.09.2024 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 212, während der Dienstzeiten aus. Eigentumsänderungen und Berichtigungen der Grundflächen sind in dieser Zeit vorzunehmen.