Am Donnerstag, den 01.10.2026, um 18:30 laden wir alle Mitglieder ins Sportheim in Donsieders ein.
| 1) | Auflösung des Vereins |
| 2) | Bestellung der Liquidatoren |
Der Antrag zur Einberufung einer außerordentlichen Mitgliederversammlung zur Auflösung des Vereins liegt gemäß §17.2.1 der Satzung durch eine Dreiviertelmehrheit des Gesamtvorstands vor.
Da dies die erste Versammlung ist, ist die Beschlussfähigkeit der Versammlung gemäß §17.3 der Satzung gegeben, wenn mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.