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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 38/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Sondertarife für die Versorgung mit Erdgas

Gültig ab 01. November 2022

Nach Bestimmungen der Gasversorgungsverordnung (GasGVV) gültig seit 08.11.2006, bieten die Gemeindewerke Münchweiler AöR aus ihrem Versorgungsnetz Erdgas zu nachstehenden Tarifen an. Tartiftyp GWM Sonderv./Heizgasvollvers. Staffeln

Arbeitspreis

Grundpreis

netto

brutto*

netto

brutto*

Tariftyp

Verbrauch in kWh

Cent/ kWh

Cent/ kWh

Euro/ Monat

Euro/ Monat

GWM "H"erdgas

bis 1.999

19,01

22,62

4,25

5,06

GWM small

2.000 bis

6.999

15,40

18,33

10,25

12,20

GWM medium

7.000 bis

49.999

14,77

17,57

14,00

16,66

GWM large

ab 50.000

14,62

17,40

20,00

23,80

*) Die angegebenen Preise sind inklusive 19 % Mehrwertsteuer gerundet.

Kunden ab einem Jahresverbrauch von 2.000 kWh, 7.000 kWh bzw. 50.000 kWh werden automatisch in den höheren Verbrauchstarif eingestuft.

Hinweis:

In den genannten Arbeitspreisen ist die Mineralölsteuer mit 0,55 ct/kWh, die Gasbeschaffungsumlage mit 2,419 ct/kWh, die Gasspeicherumlage mit 0,059 ct/kWh und die Bilanzierungsumlage mit SLP 0,570 ct/kWh und RLM 0,39 ct/kWh enthalten.

Änderung der Verträge inkl. Vertragsanpassung

Preise:

Die angegebenen Preise enthalten die Energielieferung, die Netzkosten, die Konzessionsabgabe sowie die Erdgassteuer.

Bei Einführung oder Änderung gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen, insbesondere Steuern, Abgaben, Umlagen und Auflagen mit Einfluss auf den Erdgaspreis bzw. ähnlicher von staatlicher oder behördlicher Seite verordneter Belastungen, die die Kosten der Beschaffung, Übertragung, Verteilung, Durchleitung, Netznutzung oder den Verbrauch von Erdgas betreffen, ändern sich die Preise entsprechend.

Im Fall von sonstigen Änderungen dieses Vertrages - insbesondere auch Preisänderungen - werden die Gemeindewerke den Kunden mindestens 6 Wochen vor dem Wirksamwerden durch öffentliche Bekanntgabe und gegebenenfalls briefliche Mitteilung sowie Veröffentlichung auf unserer Internetseite informieren. Die Änderungen werden mit dem in der Veröffentlichung genannten Termin wirksam.

In diesem Fall kann der Kunde das Lieferverhältnis binnen 6 Wochen nach Bekanntgabe zum Zeitpunkt der Änderung schriftlich kündigen.

Laufzeit des Vertrages:

Die Laufzeit des Vertrages beginnt mit dem Ablesedatum und endet erstmals zum 31.12. Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht von einem der Vertragspartner zum 30.09. des Abrechnungsjahres schriftlich gekündigt wird.

Zahlungsweise:

Der Kunde hat die Wahl zwischen verschiedenen Zahlungsweisen: Einzugsermächtigung, Überweisung und Barzahlung.

Sonstiges:

Ergänzend gelten die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Reglungen der Gasversorgungsverordnung - GasGVV- gültig seit 08.11.2006, sowie die Ergänzenden Bedingungen der Gemeindewerke. Die GasGVV und die Ergänzenden Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages. Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhobenen Daten werden von den Gemeindewerken automatisiert gespeichert, verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z. B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung) verwendet.

Haftung:

Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 GasGVV können gegen Netzbetreiber geltend gemacht werden.