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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 38/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Tarife für die Grundversorgung mit Erdgas gültig ab 01. November 2022

Nach Bestimmungen der Gasversorgungsverordnung (GasGVV) gültig seit 08.11.2006, bieten die Gemeindewerke Münchweiler AöR aus ihrem Versorgungsnetz Erdgas zu nachstehenden Tarifen an.

je weitere angefangene 5 kW bis max. 200 kW erhöht sich der monatliche Grundpreis um € 2,30 Brutto

2. Beim Einsatz von Erdgas ab einer Nennwärmeleistung von 35 kW für Großwohnanlagen mit mindestens 6 Wohneinheiten sowie für Erdgasheizungsanlagen mit einer Benutzungsdauer von mehr als 2.500 Stunden/Jahr

* auch in Verbindung mit Kochen und Warmwasserbereitung

** Die angegebenen Preise sind Bruttopreise einschl. 19 % Mehrwertsteuer gerundet.

Hinweise:

Der Sonderpreis gilt für Kunden, die ihren Gasbedarf über einen Zähler decken und einen schriftlichen Sondervertrag mit uns abschließen. Die Preise ergeben sich jeweils in Abhängigkeit von der jährlich verbrauchten Erdgasmenge pro Zähler.

Energiesteuer für Erdgas (Erdgassteuer)

Das an unsere Kunden gelieferte Erdgas ist mit dem Energiesteuersatz für Erdgas von derzeit 0,55 ct/kWh versteuert. Darüber hinaus weisen wir gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

Umlagen:

In den genannten Arbeitspreisen ist die Gasbeschaffungsumlage mit 2,419 ct/kWh, die Gasspeicherumlage mit 0,059 ct/kWh und die Bilanzierungsumlage mit SLP: 0,570 ct/kWh und RLM 0,390 ct/kWh enthalten.