Wahlberechtigte, die bereits zur Hauptwahl Briefwahl beantragt haben, erhalten die Briefwahlunterlagen auch für die Stichwahl automatisiert per Post.
Eine persönliche Abholung der Unterlagen im Briefwahllokal ist aufgrund dieses automatisierten Verfahrens leider nicht möglich.
Für Urnenwähler gilt: Zur Stichwahl wurden keine gesonderten Wahlbenachrichtigungen versandt. Es gilt die ursprüngliche Wahlbenachrichtigung. Sollte diese nicht mehr vorhanden sein, reicht die Vorlage des Personalausweises im Urnenwahllokal.
Wir bitten um Beachtung und danken für Ihr Verständnis.