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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 40/2026
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses der vereinfachten Umlegung „Pfarr- und Schulstraße“ in der Gemarkung Leimen

Nach § 83 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl I S. 3634) in der jeweils geltenden Fassung wird bekanntgemacht, dass der Beschluss über die vereinfachte Umlegung „Pfarr- und Schulstraße“ in der Gemeinde Leimen vom 04.08.2026 am 21.09.2026 unanfechtbar geworden ist.

Mit dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Beschluss über die vereinfachte Umlegung vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die Bekanntmachung schließt die Einweisung der neuen Eigentümerinnen, Eigentümer und Erbbauberechtigten in den Besitz der zugeteilten Grundstücke ein (§ 83 Abs. 2 BauGB).

Soweit im Beschluss über die vereinfachte Umlegung nach § 80 Abs. 2 BauGB nichts anderes festgelegt ist, geht das Eigentum an den ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteilen und Grundstücken lastenfrei auf die neuen Eigentümerinnen und Eigentümer über. Unschädlichkeitszeugnisse sind nicht erforderlich. Die ausgetauschten oder einseitig zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke werden Bestandteil des Grundstücks, dem sie zugeteilt werden. Die dinglichen Rechte an diesem Grundstück erstrecken sich auf die zugeteilten Grundstücksteile und Grundstücke (§ 83 Abs. 3 BauGB).

Die Geldleistungen werden mit dieser Bekanntmachung fällig.

Die Berichtigung des Grundbuchs und des Liegenschaftskatasters wird bei den zuständigen Behörden veranlasst.

Rechtsbehelfsbelehrung

Gegen diese Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit des Beschlusses der vereinfachten Umlegung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.Die Unanfechtbarkeit des Beschlusses der vereinfachten Umlegung gilt zwei Wochen nach der ortsüblichen Bekanntmachung als bekannt gegeben.

Der Widerspruch kann bei dem Vermessungs- und Katasteramt Westpfalz, Dienstort Kusel, Bahnhofstraße 59 in 66869 Kusel

1.

in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes,

2.

schriftformersetzend nach § 3a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes,

3.

schriftlich oder

4.

zur Niederschrift

erhoben werden.

Kusel, den 22.09.2026
gez. (Siegel)
Matthias Christ, stellvertretender Abteilungsleiter Bodenmanagement

Hinweise:

Nähere Informationen zur formgebundenen elektronischen Kommunikation mit der die vereinfachte Umlegung durchführenden Stelle finden Sie unter https://vermka-westpfalz.rlp.de/wichtige-informationen/elektronische-kommunikation/.

Hinweise zum Datenschutz finden Sie unter https://lvermgeo.rlp.de/wichtige-informationen/datenschutz/.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird auch im Internet unter https://vermka-westpfalz.rlp.de/ueber-uns/oeffentliche-bekanntmachungen-/-oeffentliche-mitteilungen zugänglich gemacht.