Geltungsbereich des Änderungsplanes „Auf der Hart, an der Chaussee“ der Ortsgemeinde Münchweiler an der Rodalb
25. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Hart, an der Chaussee“ der Ortsgemeinde Münchweiler an der Rodalb für den Bereich des Flurstücks Nr. 260/19 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB
- Öffentliche Auslegung gem. § 13 und § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Münchweiler an der Rodalb hat in seiner Sitzung am 14. September 2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Auf der Hart, an der Chaussee“ der Ortsgemeinde Münchweiler an der Rodalb für den Bereich des Flurstücks Nr. 260/19 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB zu ändern.
Gegenstand der Änderung ist die Verschiebung der östlichen Baugrenze um 2 m nach Osten bis auf einen Abstand von 4 m zur öffentlichen Verkehrsfläche sowie die Festsetzung einer Fläche für die Errichtung von Garagen / Carports im Nordosten des Grundstücks.
Die sonstigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans „Auf der Hart, an der Chaussee“ der Ortsgemeinde Münchweiler an der Rodalb sowie die Änderungspläne hierzu bleiben von dieser Änderung unberührt.
Die Grundzüge der Planung werden hierdurch nicht berührt. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB kann gem. § 13 Abs. 2 Ziffer 1 BauGB abgesehen werden. Stattdessen werden entsprechend § 13 Abs. 2 Ziffern 2 und 3 BauGB die betroffenen Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB und die Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB an der Planung beteiligt. Beide Beteiligungen werden gem. § 4a Abs. 2 BauGB zeitgleich durchgeführt.
Da es sich hier um das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB handelt, wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.
Der Entwurf des Änderungsplanes zum Bebauungsplan „Auf der Hart, an der Chaussee“ einschließlich Begründung liegt in der Zeit
vom 20. Oktober 2023 bis einschließlich 20. November 2023
im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben,
Am Rathaus 9, Zimmer 111,
während der allgemeinen Dienstzeiten zur Einsichtnahme öffentlich aus.
Montag, Dienstag und Donnerstag:
8.30 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag:
8.30 Uhr - 12.00 Uhr
Donnerstag:
16.00 Uhr - 18.00 Uhr nur nach vorheriger Terminvereinbarung!
Während der Auslegungsfrist besteht die Möglichkeit, die vollständigen Planunterlagen einzusehen und Stellungnahmen dazu abzugeben.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung und die ausliegenden Unterlagen sind gem. § 4a Abs. 4 Satz 1 BauGB auch online verfügbar und können im Zeitraum der Offenlage auf der Internetseite www.rodalben.de unter der Rubrik: Aktuelles/Baurechtliches eingesehen werden.
Gem. § 3 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben können.
Im Zusammenhang mit dem Datenschutz weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass ein Bauleitverfahren ein öffentliches Verfahren ist und daher in der Regel alle dazu eingehenden Stellungnahmen in öffentlichen Sitzungen beraten und entschieden werden, sofern sich nicht aus der Art der Einwände oder der betroffenen Person ausdrückliche oder offensichtliche Einschränkungen ergeben. Mit der Abgabe einer entsprechenden Stellungnahme wird einer Veröffentlichung im Sinne von Artikel 6 Abs. 1a DSGVO zugestimmt. Soll eine Stellungnahme nur anonym behandelt werden, ist dies auf derselben eindeutig zu vermerken.
Der Geltungsbereich der vorliegenden Bebauungsplanänderung umfasst den Bereich des Flurstücks Nr. 260/19 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Auf der Hart, an der Chaussee“ der Ortsgemeinde Münchweiler an der Rodalb.
Die genauen Grenzen ergeben sich aus der nachfolgenden Planzeichnung.