Verbandsgemeinde Rodalben, den 02.10.2025
a) Einsichtnahme in die Entwürfe der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2025 des Zweckverbandes „Entwicklungsgebiet Gräfensteiner Park“
b) Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen
Die Entwürfe der o.a. Unterlagen wurden den Mitgliedern der Zweckverbandsversammlung am 02.10.2025 zugeleitet.
Die Entwürfe der o.a. Unterlagen liegen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 210, bis zur Beschlussfassung durch die Zweckverbandsversammlung zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Südwestpfalz haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Vorschläge zu den o.a. Entwürfen einzureichen.