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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 41/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Ausschreibung zur Jagdverpachtung des Gemeinschaftsjagdbezirkes

Der Jagdpachtvertrag für den gemeinschaftlichen Jagdbezirk in Weselberg, Jagdbogen Zeselberg I läuft zum 31.03.2026 aus.

Seitens der Jagdgenossenschaft Weselberg wurde festgelegt, dass der Jagdbezirk mittels öffentlicher Ausschreibung vergeben wird.

Die bejagbare Fläche des Gemeinschaftsjagdbezirkes Zeselberg I beträgt ca. 325 ha, davon sind 75 ha befriedete Fläche. Somit ist die bejagbare Fläche 250 ha.

1.

Die Pachtdauer beträgt neun Jahre. Der Pachtzeitraum beläuft sich auf den Zeitraum vom 01.04.2026 bis zum 31.03.2035.

2.

Die Verpachtung erfolgt aufgrund Einholung schriftlicher Gebote bis zum 01.12.2025

3.

Bei der Abgabe der schriftlichen Pachtgebote sind folgende Bedingungen zu beachten:

3.1.

Es wird ein Mindestgebot von 7,00 € pro Hektar gepachteter jagdbarer Fläche vorgegeben.

3. 2.

Die Verpachtung erfolgt unter der Maßgabe, dass der anfallender Wildschadensersatz durch den bzw. die Pächter bis zum Betrag von 2.000 €/je Jagdjahr zu 100% und darüber hinaus zu 50% zu tragen sind.

3. 3.

Eine Verpachtung erfolgt nur an

pachtfähige Interessenten

vorrangig sollen pachtberechtigte Jäger, die ihren Hauptwohnsitz in der Gemeinde haben, berücksichtigt werden.

4.

Schriftliche Pachtgebote sind verschlossen, in einem separaten zweiten Innenumschlag einzureichen. Der Umschlag ist mit „Pachtgebot“ und dem Namen zu kennzeichnen. Bewerben können sich pachtfähige Interessenten (mindestens seit 3 Jahren Jagdscheininhaber). Der Bewerbung ist der Nachweis über die Jagdpachtfähigkeit beizufügen.

5.

Die Jagdgenossenschaft Weselberg behält sich vor, den Zuschlag freihändig zu vergeben, das bedeutet nicht an das Höchstangebot und den Hauptwohnsitz zu binden. Die Jagdgenossenschaft Weselberg wird in Absprache mit der Gemeinde Weselberg vom Höchstangebot und dem Hauptwohnsitz nur dann absehen, wenn dies im Interesse der Verpächter ist.

6.

Mit dem Angebot ist eine Kopie des gültigen Jagdscheins abzugeben.

Der Termin zum Einsendeschluss der Gebote ist der 01.12.2025. Die Pachtangebote richten Sie bitte an die Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, Abt. Jagd, z.H. Hr. Fetter, Hauptstr. 56, 66987 Thaleischweiler-Fröschen

7.

Gemeinschaftliche Jagdbewerber reichen eine Bewerbung ein.

Anmerkung:

Die Pachtverträge enthalten die üblichen, im Mustervertrag des Gemeinde und Städtebundes Rheinland-Pfalz beinhalteten Rechte und Pflichten des Jagdpächters.

Einsicht in die Jagdkataster sowie weiterführende Informationen zu den Jagdbezirken, Abschussplänen, Jahresstrecken an Wildarten u.w. können nach Vereinbarung bei der Verbandsgemeinde Thaleischweiler-Wallhalben, Herrn Fetter oder bei dem Jagdvorsteher Dieter Feick, Talstr. 1, 66919 Weselberg eingeholt werden.