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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 42/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Verdacht auf Beteiligung großer Beutegreifer KLUWO

Was Halter wissen sollten, wenn Weide- und Nutztiere verletzt wurden und dafür Wolf oder Luchs in Betracht kommen.

Die Begutachtung toter und/oder verletzter Nutztiere mit Verdacht auf Beteiligung großer Beutegreifer, wie Wolf oder Luchs, findet ausschließlich durch vom Land Rheinland-Pfalz beauftragte Personen statt. Wie das Koordinationszentrum für Luchs und Wolf (KLUWO) mitteilt, sind Übergriffe auf Nutztiere innerhalb von 24 Stunden unbedingt bei der Großkarnivoren-Hotline 06306 911 199 oder 06131 884 268 199 zu melden.

Wurde im Vorfeld eine Beprobung des Tierkörpers durch andere, als die vorgenannte Personen durchgeführt, muss dies dem KLUWO unverzüglich mitgeteilt werden. Besteht der Verdacht auf Beteiligung großer Beutegreifer und wurde die Beprobung des Tierkörpers in diesem Zusammenhang durch Dritte vorgenommen, kann das KLUWO eine Kontamination des Tierkörpers im Vorfeld der Beprobung nicht ausschließen. Auch wenn das KLUWO im Nachgang einer Begutachtung Kenntnis darüber erhält, dass hier eine nicht kommunizierte Beprobung durch Dritte erfolgte, behält sich das KLUWO vor, dem Tierhaltenden die Kosten für Anfahrt und Arbeit des amtlich beauftragten Gutachters in Rechnung zu stellen. Zudem können bei vorheriger Beprobung durch Dritte Ausgleichszahlungen nicht mehr beantragt werden, auch wenn der Verdacht besteht dass ein Nutztier gerissen wurde. Dies gilt dann auch für Fälle innerhalb ausgewiesener Präventionsgebiete,

in denen ein wolfsabweisender Grundschutz besteht.

Das KLUWO weist daher ausdrücklich auf die eigens dafür vom Land Rheinland-Pfalz eingerichtete Telefon-Hotline unter den Nummern 06306 911 199 und 06131 884 268 199 hin. Über diese Hotline können auch außerhalb der Bürozeiten, an Wochenenden und Feiertagen Meldungen zu toten und verletzten Wild- und Nutztieren vorgenommen werden, sowie alle anderen Hinweise wie Sichtungen oder Losungsfunde gemeldet werden.