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Ausgabe 42/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Terminsbestimmung:

Amtsgericht Pirmasens

Abteilung Vollstreckungssachen (Immobiliar)

Az.: 1 K 60/22 Pirmasens, 11.10.2023

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Datum

Uhrzeit

Raum

Ort

Mittwoch,

06.12.2023

14:00 Uhr

153,

Sitzungssaal

Amtsgericht Pirmasens, Bahnhofstraße 22-26, 66953 Pirmasens

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:

Eingetragen im Grundbuch von Clausen

Gemarkung

Flur, Flurstück

Wirtschaftsart u. Lage

Blatt

Clausen

3613

Gebäude- und Freifläche, Haupstraße 40

493

1457 BV 6

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen) :

mit einem eingeschossigen Einfamilienhaus bebautes Grundstück; Wohnfläche ca. 119 m²; der allgemeine Zustand wird als noch befriedigend bezeichnet; das Objekt konnte vom Sachverständigen nur von außen besichtigt werden;

Verkehrswert: 75.500,00 €

Der Zuschlag wurde in einem früheren Versteigerungstermin aus den Gründen des § 85a ZVG versagt mit der Folge, dass die Wertgrenzen weggefallen sind.

Der Versteigerungsvermerk ist am 07.10.2022 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:

Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:

Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine genaue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruchten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Geschäftsstelle zu erklären.

Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.

Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.

Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten. Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.

Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

Michel
Rechtspfleger
Beglaubigt:
Siegel
(Müller), Justizhauptsekretärin
als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle