Titel Logo
Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 42/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Einebnung 2025 Friedhof Merzalben

Verbandsgemeinde Rodalben, den 10.10.2025

Bekanntmachung

Die Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben weist gemäß der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Merzalben sowohl auf den Ablauf der Ruhezeiten bzw. Nutzungszeiten von Grabstätten als auch auf Grabstätten ohne Angabe von Nutzungsberechtigten auf dem Friedhof in Merzalben hin:

Grabfeld/

Grabnummer

Verstorbene

Ende Nutzungsrecht

B / 83

Schäfer Maximilian

2007

B / 84

Emanuel Gertrud Anna

geb. Plaß

2019

B / 1 - 2

Ruf Konrad

Ruf Juliana geb. Jäger

2027

Die Nutzungsberechtigten oder deren Rechtsnachfolger werden hiermit aufgefordert sich bis zum 19.11.2025 bei der Friedhofsverwaltung Rodalben (06331/234-155) zu melden. Sollte keine Rückmeldung erfolgen, werden die Grabstätten im Rahmen einer Ersatzvornahme, durch die Friedhofsverwaltung eingeebnet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur Niederschrift erhoben werden.

Ortsgemeinde Merzalben  —  Verbandsgemeinde Rodalben
gez.  —  gez.
Michael Köhler  —  Wolfgang Denzer
Ortsbürgermeister  —  Bürgermeister