Verbandsgemeinde Rodalben, den 10.10.2025
Die Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben weist gemäß der Friedhofssatzung der Ortsgemeinde Merzalben sowohl auf den Ablauf der Ruhezeiten bzw. Nutzungszeiten von Grabstätten als auch auf Grabstätten ohne Angabe von Nutzungsberechtigten auf dem Friedhof in Merzalben hin:
| Grabfeld/ Grabnummer | Verstorbene | Ende Nutzungsrecht |
| B / 83 | Schäfer Maximilian | 2007 |
| B / 84 | Emanuel Gertrud Anna geb. Plaß | 2019 |
| B / 1 - 2 | Ruf Konrad Ruf Juliana geb. Jäger | 2027 |
Die Nutzungsberechtigten oder deren Rechtsnachfolger werden hiermit aufgefordert sich bis zum 19.11.2025 bei der Friedhofsverwaltung Rodalben (06331/234-155) zu melden. Sollte keine Rückmeldung erfolgen, werden die Grabstätten im Rahmen einer Ersatzvornahme, durch die Friedhofsverwaltung eingeebnet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Verwaltungsakt kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, schriftlich, in elektronischer Form nach § 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) oder zur Niederschrift erhoben werden.