| a) | Einsichtnahme in die Entwürfe der 1. Nachtragshaushaltssatzung, des 1. Nachtragshaushaltsplanes und des 1. Nachtragsstellenplan 2024 |
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| und |
| b) | Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen |
Die Entwürfe der o.a. Unterlagen wurden dem Verbandsgemeinderat Rodalben am 17.10.2024 zugeleitet.
Die Entwürfe der o.a. Unterlagen liegen bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 210, bis zur Beschlussfassung durch den Verbandsgemeinderat Rodalben zur Einsichtnahme aus.
Die Einwohnerinnen und Einwohner der Verbandsgemeinde Rodalben haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Vorschläge zu den o.a. Entwürfen einzureichen.