Neben gewerberechtlichen Gesetzen und Verordnungen spielt bei der Zulässigkeit eines Gewerbestandorts auch das Baurecht eine große Rolle. Bitte beachten Sie, dass die ge-werbliche Nutzung in bestimmten Gebieten (z.B. Allgemeines Wohngebiet) einer baurecht-lichen Genehmigung bedarf.
Bei einer Nutzungsänderung:
Planen Sie die Nutzung eines oder mehrerer Räume zu ändern, so ist dies gegebenenfalls auch baurechtlich zu genehmigen.
Das Baurecht erkennt immer dann eine Nutzungsänderung, wenn die Art und Weise oder aber die Intensität einer Nutzung sich so verändern, dass weitere oder andere Anforderungen an das betroffene Gebäude gestellt werden.
Als Nutzungsänderung sieht man z.B.:
- Wohnen zu Gewerbe
- Gewerbe zu Wohnen
- Wohnen zu Beherbergungsbetrieb (Ferienwohnung oder Ferienhaus)
- Gewerbe zu anderem Gewerbe
Bei der Änderung des Gebäudes:
Planen Sie die Kubatur und / oder die äußere Gestaltung (Fenster, Türen, Werbeanlagen) zu ändern, so ist dies gegebenenfalls auch baurechtlich zu genehmigen.
Stellplatzverpflichtung:
Bei einer gewerblichen Nutzung kann der Nachweis von Stellplätzen oder zusätzlichen Stellplätzen gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Finanzen erforderlich sein.
Ist eines der vorgenannten Themen relevant für Sie, so müssen Sie eigenständig, idealer-weise vorab, tätig werden. Hierzu haben Sie die Möglichkeit sich im Bauamt der Verbandsgemeinde Rodalben zu informieren.
Hierzu stehen Ihnen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Diana Dahler | Maria Guth |
Telefon 06331 234-158 | elefon 06331 234-157 |
Mail diana.dahler@rodalben.de | Mail maria.guth@rodalben.de |