Aufgrund des § 5 Absatz 2 der Satzung der Jagdgenossenschaft Merzalben werden hiermit die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen der Jagdgenossenschaft Merzalben zur Versammlung am
Dienstag, 18.11.2025, 19:00 Uhr,
Gaststätte „Sportheim FC Gräfenstein Merzalben",
Nebenzimmer, Am Sportplatz 26, 66978 Merzalben
eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Eröffnung, Begrüßung und Bericht des Jagdvorstehers |
| 2. | Ehrungen |
| 3. | Beschluss über die Verwendung des Reinertrages der Jagdjahre 2024/2025 und 2025/2026 |
| 4. | Jahresrechnung 2024/2025 und Kassenbericht |
| 5. | Bericht des Kassenprüfers |
| 6. | Entlastung der Vorstandschaft für den Zeitraum 01.04.2024 bis 31.03.2025 |
| 7. | Haushaltsplan 2026/2027 |
| 8. | Zuweisungen |
| 9. | Verschiedenes |
Stimmberechtigt sind alle Jagdgenossinnen und Jagdgenossen, d.h. alle Eigentümer von Grundstücken im Bereich der Jagdgenossenschaft, mit Ausnahme der Grundstückseigentümer, auf deren Grundstücke die Jagd ruht oder nicht ausgeübt werden darf. Die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen müssen zudem im Grundflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft eingetragen sein.
Das Grundflächenverzeichnis der Jagdgenossenschaft Merzalben liegt vom 31.10.2025 – 14.11.2025 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 212, während der Dienstzeiten aus. Eigentumsänderungen und Berichtigungen der Grundflächen sind in dieser Zeit vorzunehmen.