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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 45/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Tarife für die Grundversorgung mit Erdgas gültig ab 01. November 2022

Nach Bestimmungen der Gasversorgungsverordnung (GasGVV) gültig seit 08.11.2006, bieten die Gemeindewerke Münchweiler AöR aus ihrem Versorgungsnetz Erdgas zu nachstehenden Tarifen an.

Tarif

Monatlicher Grundpreis

€ / Arbeitspreis

(Preis vor Streichung der

Gasbeschaffungs-umlage

mit 19 % MwSt.)

Gültiger Arbeitspreis ab 01.11.22

(Preis ohne Gasbeschaffungs-Umlage

mit 7 % MwSt.)

brutto**

bruttoCent / kWh

brutto**Cent / kWh

1. Allgemeine Preise der Grundversorgung

1.1 Kleinverbrauchstarif bis 3.000 kWh

5,35

22,41

17,56

1.2 Grundpreistarif ab 3.001kWh

13,38

18,84

14,36

1.3. Grundpreistarif ab 50.001 kWh

17,12

18,74

14,26

1.4. Allgemeine Preise Tariftyp GWM Gas

Kleinverbrauch bis 3.000 kWh

5,14

22,51

17,66

Gasheizung * bis zu einer Nennwärmeleistung

von 12 kW bis 35 kW

14,66

18,71

14,24

je weitere angefangene 5 kW bis max. 200 kW erhöht sich der monatliche Grundpreis um € 2,30 Brutto

2. Beim Einsatz von Erdgas ab einer Nennwärmeleistung von 35 kW für Großwohnanlagen mit mindestens 6 Wohneinheiten sowie für Erdgasheizungsanlagen mit einer Benutzungsdauer von mehr als 2.500 Stunden/Jahr

Sondervereinbarung: ab 200 KW

kein Grundpreis

20,87

16,18

* auch in Verbindung mit Kochen und Warmwasserbereitung

** Die angegebenen Bruttopreise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7 % ab dem 01.10.2022.

Hinweise:

Der Sonderpreis gilt für Kunden, die ihren Gasbedarf über einen Zähler decken und einen schriftlichen Sondervertrag mit uns abschließen. Die Preise ergeben sich jeweils in Abhängigkeit von der jährlich verbrauchten Erdgasmenge pro Zähler.

Energiesteuer für Erdgas (Erdgassteuer)

Das an unsere Kunden gelieferte Erdgas ist mit dem Energiesteuersatz für Erdgas von derzeit 0,55 ct/kWh versteuert. Darüber hinaus weisen wir gemäß § 107 Abs. 2 der Energiesteuer-Durchführungsverordnung (EnergieStV) auf folgendes hin: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen! In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“

Umlagen:

In den genannten Arbeitspreisen ist die Gasspeicherumlage mit 0,059 ct/kWh und die Bilanzierungsumlage mit SLP: 0,570 ct/kWh und RLM 0,390 ct/kWh enthalten.

Gasbeschaffungsumlage entfällt für alle Erdgas-Kunden!

Die Bundesregierung hat mitgeteilt, dass die ursprünglich geplante Gasbeschaffungsumlage (gemäß § 26 EnSiG) zum 1. Oktober 2022 nun doch nicht kommen soll. Die Gemeindewerke Münchweiler wird die Umlage daher selbstverständlich auch nicht an Ihre Kunden weiterberechnen. Leider ist es aufgrund dieser äußerst kurzfristigen Entscheidung nicht mehr möglich, alle Kunden rechtzeitig per Briefpost darüber zu informieren. Die Gemeindewerke Münchweiler versichert, alle gesetzlichen Vorgaben in ihren Abrechnungen zu berücksichtigen