• Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 13 b BauGB
Die Flurstücke Nr. 134, 138, 138/1 und 140 mit einer Gesamtfläche von 8.181 m² liegen derzeit im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Die Grundstücke grenzen unmittelbar im Südosten an die bebaute Ortslage „Auf der Kurzel“ (§ 34 BauGB) und den Geltungsbereich des Bebauungsplans „Auf der Kurzel II“ an.
Die Eigentümer haben nunmehr bei der Ortsgemeinde Münchweiler den Antrag auf Erweiterung des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Auf der Kurzel II“ nach § 13 b BauGB für die v. g. Grundstücke gestellt. Ziel ist es, die baurechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Bauflächen zu schaffen. Das Plangebiet soll in Anlehnung und dem entsprechenden Charakter der angrenzenden Bebauung als „Allgemeines Wohngebiet“ gem. § 4 BauNVO ausgewiesen werden. Die zukünftigen Festsetzungen des Bebauungsplans „Auf der Kurzel II, 1. Erweiterung“ sollen sich dabei an der bereits vorhandenen Umgebungsbebauung orientieren. Für die Aufstellung ist die Durchführung eines Bauleitverfahrens gem. § 13 b BauGB (Bebauungspläne zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen) grundsätzlich gegeben. Der Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Rodalben stellt für diesen Bereich bereits „Wohnbauflächen“ dar.
Aus diesen Gründen hat der Gemeinderat Münchweiler in seiner Sitzung am 02.11.2022 gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan „Auf der Kurzel II, 1. Erweiterung“ aufzustellen.
Das Plangebiet umfasst die folgenden Grundstücke:
FlStNrn. 134, 138, 138/1 und 140 in der Gemarkung Münchweiler.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans „Auf der Kurzel II, 1. Erweiterung“ ist nachfolgend zeichnerisch dargestellt: