Sehr geehrte Damen und Herren Senioren,
aufgrund einiger Missverständnisse möchte ich nochmal auf die Gratulations-Regelungen durch den Ortsbürgermeister hinweisen.
Aufgrund der Vorgaben des Bundesmeldesgesetzes erhält der Bürgermeister keine Informationen über die Ehrentage, sofern ein Bürger eine Übermittlungssperre beim Einwohnermeldeamt beantragt hat.
Die Regelung der Ortsgemeinde Clausen zu Geburtstagsgratulationen lautet wie folgt:
Der Bürgermeister und sein Vertreter gratulieren beginnend mit dem 80. Geburtstag, 85., 90., sowie ab dem 90. Geburtstag jährlich.