Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben
Am Rathaus 9, 66976 Rodalben
Verfügung
Vollzug des Landesstraßengesetzes;
Widmung der neu hergestellten Stichstraße im Bereich der „Hauptstraße“ in der Ortsgemeinde Donsieders gem. § 36 LStrG als öffentliche Straße
Die neue Stichstraße im Bereich der „Hauptstraße“ in der Ortsgemeinde Donsieders ist endgültig hergestellt. Es handelt sich um die Flurstücke Nr. 2811/6 und 2818/2.
Gemäß Übernahmevertrag vom 10. Februar 2021 wurden diese Flächen von der Ortsgemeinde Donsieders übernommen und werden hiermit - entsprechend dem Beschluss des Gemeinderates Donsieders vom 07.11.2022 - gem. §§ 1, 2, 3 und 36 des Landesstraßengesetzes für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 1. August 1977 (GVBl. S. 273) zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 28. September 2021 (GVBl. S. 543) dem öffentlichen Verkehr als Gemeindestraße gewidmet.
Die Stichstraße soll die Straßenbezeichnung „Hauptstraße“ erhalten. Die zu widmenden Straßenflächen sind in der nachfolgenden Planskizze dargestellt.
Die Widmung wird hiermit gem. § 36 Abs. 3 LStrG öffentlich bekanntgemacht. Die Widmung wird am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung rechtswirksam (§ 41 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz).
Diese Verfügung kann im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 111 eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.