Am 25.11.2024 fand die Sitzung der Jagdgenossenschaft Leimen im Sportheim des TuS Leimen statt. Die Genossenschaftsversammlung beschloss, dass der Reinertrag aus der Jagdverpachtung vom 01.04.2023 - 31.03.2024 und 01.04.2024 – 31.03.2025 nicht an die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen ausgezahlt wird, sondern der Jagdgenossenschaft zur Verfügung bleibt.
Die Niederschrift über die Jagdgenossenschaftsversammlung vom 25.11.2024 der Jagdgenossenschaft Leimen liegt in der Zeit von
06.12.2024 – 20.12.2024
bei der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben, Zimmer 212, zu den üblichen Dienststunden zur Einsichtnahme durch die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen aus.