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Ausgabe 49/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Geflügelpest: Weitere Verdachtsfälle - Vorerst weiterhin Stallpflicht

In der Südwestpfalz gibt es zwei weitere Verdachtsfälle von Geflügelpest bei Wildvögeln. Ein Graureiher und ein Kranich, die bei Zweibrücken-Mittelbach und Rumbach gefunden worden waren, wurden vom Landesuntersuchungsamt in Koblenz positiv auf Aviäre Influenza (Typ H5N1) getestet. Eine Bestätigung durch das Friedrich-Loeffler-Institut als nationales Referenzlabor steht noch aus. Insgesamt gibt es bislang fünf bestätigte Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln in der Südwestpfalz plus die beiden genannten Verdachtsfälle. Hausgeflügelbestände sind im Landkreis Südwestpfalz sowie in den Städten Pirmasens und Zweibrücken bis dato nicht betroffen.

Weiterhin gilt: Um eine Einschleppung der Tierseuche in Hausgeflügelbestände zu verhindern, hat die Kreisverwaltung Südwestpfalz für ihren Zuständigkeitsbereich - also den Landkreis Südwestpfalz sowie die Städte Pirmasens und Zweibrücken - eine tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung erlassen. Diese schreibt eine Stallpflicht für sämtliche gehaltenen Vögel vor, zudem ist die Ausrichtung von Geflügelausstellungen, Geflügelmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen untersagt. Die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung gilt seit 04. November bis zur schriftlichen Aufhebung durch die Kreisverwaltung.

„Zwar ist das Infektionsgeschehen in der Südwestpfalz niedrig - worüber wir sehr froh sind -, doch ist es angesichts dieser weiteren Verdachtsfälle noch zu früh für eine Entwarnung. Deshalb halten wir weiterhin an der Stallpflicht fest. Wir sind jedoch zuversichtlich, dass wir sie bald aufheben können. Wenn es soweit ist, teilen wir das umgehend mit“, erklärt Landrätin Dr. Susanne Ganster.

Zur Meldung von tot aufgefundenen Kranichen, Greifvögeln und Wasservögeln sowie von tot aufgefundenem oder erkranktem Hausgeflügel hat das Veterinäramt eine eigene E-Mail-Adresse eingerichtet: vogelgrippe@lksuedwestpfalz.de. Meldungen sind zudem unter Telefon 06331/809-259 (zwischen 6.30 und 20 Uhr, auch am Wochenende) möglich. Das Veterinäramt geht diesen Meldungen nach.

Dafür braucht es:

  • Name und Erreichbarkeit der meldenden Person
  • den genauen Fundort, bei Fund auf freiem Feld möglichst mit Geodaten
  • Beschreibung, Art und Anzahl der aufgefundenen Vögel.

Generell sollten tote oder kranke Vögel nicht angefasst oder mitgenommen werden.

Alle Informationen auf einen Blick

Die Kreisverwaltung hat auf ihrer Internetseite www.lksuedwestpfalz.de eine Unterseite „Geflügelpest (Vogelgrippe, Aviäre Influenza)“ angelegt. Sie ist direkt über die Startseite zu finden und listet alle wichtigen Infos rund um das Thema auf, etwa Fragen und Antworten, Ansprechpartner, Merkblätter und Formulare.