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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Hebesatzsatzung 2023 Münchweiler Grundsteuer A B Gewerbesteuer

über die Festsetzung der Hebesätze der Grundsteuer A, der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer in der Gemeinde Münchweiler

(Hebesatzsatzung)

Der Gemeinderat Münchweiler hat auf Grund

des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) in der Fassung vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.01.2022 (GVBl. S. 21),

des § 2 Abs. 1 Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der Fassung vom 20.06.1995, zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.05.2022 (GVBl. S. 207),

des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2931),

des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) vom in der Fassung vom15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19.06.2022 (BGBl. I S. 911),

in seiner Sitzung am 30.01.2023 folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Hebesatz

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird festgesetzt auf 345 v.H.,

der Hebesatz für die Grundsteuer B wird festgesetzt auf 465 v.H. und

der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird festgesetzt auf 380 v.H..

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt mit Wirkung zum 01.01.2023 in Kraft.

Münchweiler, den 30.01.2023
Timo Bäuerle
Ortsbürgermeister

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO (Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz) wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt jedoch nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder

2.

vor Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Stadt Rodalben schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf eines Jahres nach der Bekanntmachung jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Sachverhalt, der die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Die Fristen beginnen nach dieser Bekanntmachung. Eingaben sind zu richten an die Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, 66976 Rodalben.

Rodalben, 31.01. 2023
Wolfgang Denzer
Bürgermeister