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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 50/2022
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Hohe Heizkosten Antrag beim Jobcenter möglich

Wer im Jahr 2023 durch hohe Heizkosten belastet wird, kann beim Jobcenter prüfen lassen, ob ein Anspruch auf Bürgergeld vorliegt. Dies betrifft sowohl Heizkostennachzahlungen, als auch die Beschaffung von Brennstoffen wie zum Beispiel Öl oder Pellets.

Das Sozialgesetzbuch II (SGB II) beinhaltet die Möglichkeit, bei einer hohen Heizkostennachzahlung Bürgergeld nur für einen Monat zu beantragen. In diesem Monat kann das Jobcenter, abhängig von dem individuellen Anspruch, bei den Ausgaben unterstützen. Der Antrag muss spätestens bis zum Ablauf des Folgemonats nach dem Fälligkeitsmonat gestellt werden. Bei einer Fälligkeit der Nachzahlung oder der Rechnung im Januar 2023 kann der Antrag folglich bis spätestens 28.02.2023 gestellt werden.

Bei der Prüfung, ob Antragstellende für einen Monat Anspruch auf Bürgergeld haben, werden alle auch sonst erforderlichen Leistungsvoraussetzungen geprüft. Dazu gehört beispielsweise das Einkommen aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft in dem Monat. Auch zu ihrem Vermögen müssen die Antragstellenden vollumfänglich Auskunft erteilen. Die erforderlichen Antragsunterlagen erhält man nach telefonischer Anfrage unter 06331 809 505 bei der Neuantragshotline.