Damit Räum- und Streufahrzeuge bei Schnee und Glätte zügig fahren können und nicht durch parkende Fahrzeuge bei ihrer Arbeit behindert werden, bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, ihre Autos möglichst nicht auf der Straße zu parken. Wenn auf beiden Straßenseiten geparkt wird, ist ein effektives Räumen und Streuen nicht möglich.
Sollte es durch parkende Fahrzeuge zu Behinderungen der Räum- und Streufahrzeuge kommen, ist die Straßenverkehrsbehörde angehalten, durch die Anordnung von Haltverboten über die Wintermonate, zu reagieren!
Eine Straße kann schnell zur Engstelle werden und für Behinderungen im Straßenverkehr sorgen, wodurch Rettungsdiensten, Feuerwehren, Ordnungsbehörden, Entsorgungsunternehmen, Zustelldiensten und Streu- oder Räumfahrzeugen ein Durch- und Vorankommen im Einsatzfall massiv erschwert oder unmöglich gemacht wird.
Wir bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung.