Liebe Bürgerinnen und Bürger,
als Bürgermeister möchte ich ein Thema ansprechen, das mir in den vergangenen Monaten vermehrt zugetragen wurde. Es betrifft die Parksituation im Bereich der Hauptstraße, Hausnummern 97 bis 122, insbesondere in den dortigen Kurvenabschnitten.
Immer wieder kommt es durch unangemessenes Parken zu brenzligen und gefährlichen Situationen, bei denen sowohl Autofahrerinnen und Autofahrer als auch Fußgängerinnen und Fußgänger einem erhöhten Risiko ausgesetzt sind. Die Gemeindeführung nimmt diese Rückmeldungen sehr ernst.
Uns ist bewusst, dass die Parkmöglichkeiten in diesem Bereich begrenzt sind. Dennoch darf sich aus Gründen der Bequemlichkeit keine Gefahrensituation entwickeln, die andere Verkehrsteilnehmende gefährdet.
Rechtslage gemäß Straßenverkehrsordnung (StVO)
Nach § 12 StVO ist das Halten und Parken an unübersichtlichen und engen Straßenstellen, an denen keine ausreichende Restfahrbahnbreite verbleibt, sowie in scharfen Kurven ausdrücklich verboten.
Wir bitten daher alle Anliegerinnen und Anlieger sowie Verkehrsteilnehmenden eindringlich, sich an die geltenden Regeln zu halten und durch umsichtiges Parken zur Verkehrssicherheit beizutragen.
Sollten weiterhin vermehrt Rückmeldungen über riskante und gefährliche Situationen eingehen, sehen wir uns in Abstimmung mit den zuständigen Behörden gezwungen, geeignete Maßnahmen zu prüfen.
Unser Anliegen ist es, die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten. Wir möchten nicht warten, bis es zu einem schweren Unfall kommt – vorbeugendes Handeln liegt im Interesse der gesamten Gemeinde.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.