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Ausgabe 51/2025
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Zweckverbandes Biebermühle für das Haushaltsjahr 2025 vom 09.12.2025

Die am 08.12.2025 von der Verbandsversammlung beschlossene Haushaltssatzung des Zweckverbandes Biebermühle für das Haushaltsjahr 2025 wurde durch die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde geprüft. Eine staatsaufsichtliche Genehmigung war nicht erforderlich.

Gemäß § 7 Abs. 1 KomZG i.V.m. § 97 GemO i.V. mit § 24 Abs. 3 und § 27 der Gemeindeordnung (Gem0) wird die Haushaltssatzung hiermit öffentlich bekanntgemacht:

Haushaltssatzung des Zweckverbandes

Biebermühle für das Haushaltsjahr 2025

Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 7 Abs. 1 KomZG i.V.m. § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

Haushaltssatzung des Zweckverbandes Biebermühle für das Jahr 2025

Die Verbandsversammlung hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

Kategorie

Betrag 2025

Ergebnishaushalt

Gesamtbetrag der Erträge

3.810,00 €

Gesamtbetrag der Aufwendungen

3.810,00 €

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

0,00 €

Finanzhaushalt

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen

0,00 €

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 €

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit

0,00 €

Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit

0,00 €

§ 2

Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Kredite für Investitionen sind im Jahr 2025 nicht vorgesehen.

§ 3

Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Höchstbetrag der Verbindlichkeiten gegenüber der Einheitskasse

Mittel aus der Einheitskasse werden nicht beansprucht.

§ 5

Umlage

Gemäß § 8 der Verbandsordnung wird für das Jahr 2025 eine Umlage in Höhe von 3.810,00 € erhoben. Die Umlagehöhe der einzelnen Mitglieder ergibt sich aus der Verbandsordnung.

§ 6

Eigenkapital

Zeitraum

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

31.12.2023

0,00 €

31.12.2024

0,00 €

31.12.2025

0,00 €

Thaleischweiler-Fröschen, den 09.12.2025
(Sema)
Verbandsvorsteher

Hinweis:

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften und der Rechtsfolgen wird gemäß § 24 Absatz 6 Satz 1 der

Gemeindeordnung (Gem0) wie folgt hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat

.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Thaleischweiler-Fröschen, den 09.12.2025
Sema, Bürgermeister

Offenlegungshinweis

Es wird darauf hingewiesen, dass die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan des Zweckverbandes Biebermühle für das Haushaltsjahr 2025 gemäß § 97 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) in der Zeit von Freitag, den 19.12.2025 bis einschl. Dienstag, den 30.12.2025, jeweils während der allgemeinen Öffnungszeiten in Zimmer 2.06 des Rathauses der Verbandsgemeindeverwaltung Thaleischweiler-Wallhalben, in Thaleischweiler-Fröschen, Hauptstr. 56, zu jedermann Einsichtnahme ausliegt.