Titel Logo
Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Bekanntmachung

Vollzug des BauGB;

25. Änderung des Bebauungsplanes „Auf der Hart, an der Chaussee“ der Ortsgemeinde Münchweiler a. d. Rodalb für den Bereich des Flurstücks 260-19 im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB

- Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 BauGB

Der Gemeinderat Münchweiler hat in seiner Sitzung am 20. Dezember 2023 den Änderungsplan zu dem Bebauungsplan „Auf der Hart, an der Chaussee“ der Ortsgemeinde Münchweiler a. d. R. für den Bereich des Flurstücks Nr. 260/19 im vereinfachten Verfahren gem. §§ 13, 10 Abs. 1 und 9 Abs. 4 BauGB i. V. m. § 24 GemO und § 88 LBauO als Satzung beschlossen.

Gegenstand der Änderung ist die Verschiebung der östlichen Baugrenze um 2 m nach Osten bis auf einen Abstand von 4 m zur öffentlichen Verkehrsfläche sowie die Festsetzung einer Fläche für die Errichtung von Garagen/Carports im Nordosten des Grundstücks.

Die sonstigen zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes „Auf der Hart, an der Chaussee“ der Ortsgemeinde Münchweiler a. d. R. sowie deren Änderungspläne hierzu bleiben von dieser Änderung unberührt.

Da es sich hier um das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB handelt, wurde von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4, von dem Umweltbericht nach § 2a, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 6 Abs. 5 Satz 3 und § 10 Abs. 4 BauGB abgesehen. § 4c BauGB ist nicht anzuwenden.

Mit dieser Bekanntmachung tritt die vereinfachte Bebauungsplanänderung in Kraft (§ 10 Abs. 3 Satz 4 BauGB) und das Erfordernis einer formgültigen Verkündung der örtlichen Bauvorschriften ist erfüllt (§ 88 Abs. 6 LBauO).

Der Bebauungsplan und die Begründung können im Gebäude der Verbandsgemeindeverwaltung Rodalben, Am Rathaus 9, Zimmer 111, während der Dienststunden eingesehen werden. Jede Person kann auch über den Inhalt der Änderung Auskunft verlangen (§ 10 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BauGB).

Gem. § 44 Abs. 5 BauGB wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung durch den Bebauungsplan eintretender Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche hingewiesen.

Gem. § 215 Abs. 2 BauGB wird darauf aufmerksam gemacht, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung des Flächennutzungsplanes oder der Satzung schriftlich gegenüber der Ortsgemeinde Münchweiler a. d. R. unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Gemäß § 24 Abs. 6 GemO wird darauf hingewiesen, dass Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO oder auf Grund der GemO zustande gekommen sind, ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen gelten. Dies gilt jedoch nicht, wenn

Der räumliche Geltungsbereich des Änderungsplans umfasst das o. g. Flurstück. Der genaue Geltungsbereich ist aus dem nachfolgenden Plan ersichtlich:

= räumlicher Geltungsbereich

Ortsgemeinde Münchweiler
Verbandsgemeinde Rodalben
Timo Bäuerle
in Vertretung Timo Bäuerle
Ortsbürgermeister
1. Beigeordneter