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Blick ins Gräfensteiner Land VG Rodalben
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen und Mitteilungen
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Abgabensätze Beiträge u.Gebühren Wasser 2024 - Werke Münchweiler

Die Abgabensätze der Beiträge und Gebühren gem. § 1 Abs. 3 der Entgeltsatzung Wasserversorgung vom 21.10.2004 werden wie folgt festgesetzt:

Gültig zum 01. Januar 2024

Entgelte

€ netto

1.

Benutzungsgebühren nach dem Wasserverbrauch, je m³;

1,74

zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer;

2.

Grundgebühren nach Größe des eingebauten Wasserzählers pro Jahr

Wasserzähler bis 4 m³ (Q3 = 4)

16,70

Wasserzähler bis 10 m³ (Q3 = 10)

32,81

Wasserzähler bis 16 m³ (Q3 = 16)

63,23

Wasserzähler bis 25 m³ (Q3 = 25)

316,15

Wasserzähler bis 63 m³ (Q3 = 63)

328,08

Wasserzähler bis 100 m³ (Q3 = 100)

405,62

zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer

3.

Wiederkehrender Beitrag für die Wasserversorgung, je m² gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer

0,158

4.

Einmaliger Beitrag für Erweiterung der Haupt- und Versorgungsleitungen einschließlich Grundstücksanschlüsse im öffentlichen Verkehrsraum, je m² gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche

3,42

zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer

5.

Einmaliger Beitrag für die Erweiterung/ Ausbau der übrigen Anlagen, je m² gewichtete beitragspflichtige Grundstücksfläche zuzüglich der gesetzlich festgesetzten Mehrwertsteuer

0,57

Wasserrohrabgabe über Hydrantenstandrohre gemäß § 22 (4) AVBWasserV

Standrohrmiete:

  • Mindestgebühr für die ersten 4 Wochen 120,00 Euro (128,40 Euro brutto)
  • pro angefangener Kalendertag nach Ablauf eines Monats 3,60 Euro (3,85 Euro brutto)

Die Standrohrmiete wird zusammen mit dem Wasserverbrauch in Rechnung gestellt.

Gemeindewerke Münchweiler –AöR-,